Friedhof Mönchengladbach – Bettrath, Bockersend 80

Allee des Bettrather Friedhofs (c) MvdA
Allee des Bettrather Friedhofs

Öffnungszeiten: Der Friedhof lädt während der Tageszeit zum Besuch ein. Nach Einbruch der Dunkelheit ist der Friedhof geschlossen. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise im Aushang. Am 31. Oktober bleibt der Friedhof  geschlossen, wenn es ein Sonntag ist, wird am 30. Oktober geschlossen. 

Friedhofsbüro:
Hansastraße 55a
Telefon 02161 / 4791360
Fax 02161 / 4791361

E-Mail: friedhof.bettrath@mariavondenaposteln.de

Öffnungszeiten: Mo 9.00-11.00 / Di 12.00-13.00 / Do 13.30-14.30 Uhr
Ansprechpartner: Birgit Meeners

Friedhofswärter: Fabian Reiners

Telefon 0176 / 63835142

Teaser Friedhof Bettrath (c) MvdA

Ein bekannter Spruch besagt: „Die Kultur eines Volkes erkannt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht.“ Diese Auffassung teilt die Kirchengemeinde Maria von den Aposteln und bietet auf dem Bettrather Friedhof einen würdigen Ort, zum Trauern, Abschied nehmen, trösten, erinnern und Ruhe finden. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zu unserem Friedhof und zu Bestattungen hier geben. Gerne stehen wir Ihnen aber auch persönlich zur Verfügung.

Neu auf dem Bettrather Friedhof

Batteriesammelstelle Friedhof Bettrath (c) MvdA

Auf dem Bettrather Friedhof steht ab sofort ein Batteriesammelbehälter. Hier können die Besucher die Batterien ihrer Grabkerzen entsorgen. So tragen wir dazu bei, dass die Batterien umweltfreundlich entsorgt werden und nicht im Grün- oder Restabfall landen.

Bestattungsmöglichkeiten

Friedhof Bettrath Kreuz (c) MvdA
Wir bieten Beisetzungsmöglichkeiten für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen für: 
  • verstorbene Christinnen u. Christen, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz in der Gemeinschaft der Gemeinden Neuwerk (Bettrath, Neuwerk, Uedding) hatten.
  • verstorbene Christinnen und Christen, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz in der Region Mönchengladbach (Gemeinden Jüchen, Korschenbroich, Stadt Mönchengladbach) hatten bei Urnenbeisetzung.
  • verstorbene Angehörige von Christinnen u. Christen in der Gemeinschaft der Gemeinden Neuwerk (auch wenn diese Verstorbenen einer anderen Religion oder keiner Kirche angehören).
  • zum Zeitpunkt ihres Todes Nutzungsberechtigte oder deren Angehörige auf der genutzten Grabstelle.
  • ehemalige GdG-Angehörige, die zum Zeitpunkt ihres Todes pflegebedingt nicht mehr in der GdG  Neuwerk wohnten.
Anonyme Bestattungen sind nicht möglich.

Grabarten

Friedhof Bettrath Gräber (c) MvdA

Sie finden auf unserem Friedhof…

  • Ein- oder mehrstellige Wahlgräber für Erdbestattungen und / oder Urnenbeisetzungen (bis zu 4 Urnen pro Grabstelle)
  • Zweistellige Urnenplattengräber, die mit einer Platte Ihrer Wahl vollständig abgedeckt werden
  • Ein eigenes Gräberfeld für Kindergräber
  • Ein Kolumbarium zur Beisetzung von bis zu zwei Urnen je Kammer
  • Ein einstelliges Baumurnengrab mit der Möglichkeit zum Vorkauf eines danebenliegenden Grabes
 

Begräbnis

Friedhof Bettrath Kapelle (c) MvdA

Für Begräbnisgottesdienste stehen die Kirche oder die Friedhofshalle in der Regel dienstags bis samstags um 9.00 Uhr oder um 11.00 Uhr zur Verfügung.

 

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofssatzung und Gebührenordnung.

Informationen für Bestatter

Auswärtige Bestatter haben oft viele Fragen zum Ablauf einer Bestattung auf unserem Friedhof. Hier einige wichtige Informationen, um Ihre Arbeit zu erleichtern.

  • Bitte melden Sie sich zunächst im Pfarrbüro (Tel: 02161 – 4672247), um den Begräbnisdienst und Tag und Stunde der Bestattung festzulegen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Bestattung festgestellt.
  • Die Friedhofsverwaltung benötigt vor der Beisetzung die standesamtlichen Unterlagen und eine unterschriebene Bestattungsvollmacht Bettrath, die Sie hier herunterladen können.
  • Die Friedhofsverwaltung stellt keine hauptamtlichen Träger für Bestattungen, gibt Ihnen aber gerne eine Liste mit Trägern, an die Sie sich wenden können.
  • Sind bereits vorhandene Grabstätten mit Grabplatten belegt, so sind bei weiterer Belegung die Nutzungsberechtigten für die rechtzeitige Entfernung der Grabplatte (mindestens 24 Std. vor dem Begräbnistermin) verantwortlich.
  • Der Friedhof verfügt über eine Totenhalle.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.

Informationen für Steinmetze

Auf unserem Friedhof gibt es einige Regeln für das Aufstellen von Grabmalen, die Sie der Friedhofssatzung entnehmen können. Generell bedarf die Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Einfriedungen, Grabeinfassungen sowie sonstiger baulicher und gestalterischer Anlagen sowie Änderungen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie muss bereits vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale eingeholt werden. Ein entsprechendes Formular Grabmalantrag Bettrath finden Sie hier. Bei der Anlieferung von Grabmalen ist dem Friedhofspersonal der genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen.
 
In der anfallenden Grabmalgebühr ist die Genehmigung, die jährliche Prüfung auf Standfestigkeit und die Entsorgung nach Rück¬gabe des Nutzungsrechts enthalten. Bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte für das Abräumen der Grabstelle zuständig.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.